Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (Löschungsverzeichnis)

In das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen werden die von der Löschung betroffenen Eintragungen des Hauptbuchs (automationsunterstützt) übertragen. Durch diese sofortige "Auslagerung" in das Löschungsverzeichnis bleiben einerseits jene von der Löschung betroffenen Eintragungen erhalten und andererseits ist es möglich, das Hauptbuch von den gelöschten Eintragungen freizuhalten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz