Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Antragstellung
Der Antrag auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist bei der Pensionsversicherung (→ PV) zu stellen.
Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz