Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Bescheid

Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

Beispiel

  • Verleihung der Staatsbürgerschaft
  • Erteilung einer Baubewilligung
  • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion