Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigte sind die Eltern der Jugendlichen/des Jugendlichen, die Pflegeeltern, die Adoptiveltern oder eine Person, die von der Jugendwohlfahrtsbehörde mit der Erziehung der Jugendlichen/des Jugendlichen beauftragt wurde.

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion