Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Legat

Sinnverwandter Begriff: Vermächtnis

Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion