Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Notwendige Schritte für die Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
- Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
- Gewerbeanmeldung
- Finanzamt – Anzeige
- Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
- Abschluss eines Werkvertrages ("Personenbetreuungs-Vertrag")
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über notwendige Schritte für die Arbeit als selbstständige Betreuungskraft, Gewerbeanmeldung, Finanzamt – Anzeige etc.
Letzte Aktualisierung: 14. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion