Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Unselbstständige Beschäftigung als Betreuungskraft
- Kosten der 24-Stunden-Betreuung
- Notwendige Schritte für die Arbeit als unselbstständige Betreuungskraft
Letzte Aktualisierung: 14. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion