Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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ex tunc

Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

Beispiel:

Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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