Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Allgemeine Informationen

Ein Kredit wird von der Kreditgeberin/dem Kreditgeber nur dann vergeben, wenn sie/er annehmen kann, dass das verborgte Geld auch wieder zurückgezahlt wird. Je nach Art und Höhe des Kredites und der Bonität der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers kommen dabei verschiedene Sicherungsmittel in Betracht. Sämtliche Vereinbarungen bezüglich der Kreditsicherheiten müssen im Kreditvertrag festgehalten werden. Die Kreditgeberin/der Kreditgeber ist auch berechtigt, mehrere Sicherheiten in Kombination zu fordern.

Tipp

Je besser die Sicherheiten sind, die die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer bieten kann, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz