Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Freiwillige Selbstversicherung
Kommt keine der angeführten Möglichkeiten infrage, kann man sich freiwillig selbst versichern. Um nicht sofort auf den Höchstsatz eingestuft zu werden, sollte man gleich beim Antrag auf freiwillige Selbstversicherung auch einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen.
Achtung
Alle diese Versicherungsmöglichkeiten bekommt man nur auf Antrag bei einer Krankenversicherungsanstalt. Dieser muss nach jeder Unterbrechung (z.B. Pflichtversicherung bei Ferialjob) neu gestellt werden.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung