Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Hacking
Hacking bezeichnet ein unerlaubtes Eindringen in ein fremdes Computersystem. Hacken ist strafbar, wenn jemand Sicherheitsvorkehrungen des Systems verletzt oder überwindet, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder die Betreiberin/den Betreiber des Systems zu schädigen (z.B. durch Auskundschaften von Betriebsgeheimnissen).
Auch die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems oder das Umgehen von Zugangsbeschränkungen oder technischen Sperren ist strafbar.
Rechtsgrundlagen
- 118a Strafgesetzbuch (StGB)
- 126a - 126c Strafgesetzbuch (StGB)
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