Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion