Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Grundlegende Informationen zur Wohnungssuche
Noch vor Beginn der Wohnungssuche sollten Überlegungen über die Finanzierung der Wohnung angestellt werden. Als Faustregel gilt: Die Kosten für die Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.
Je nach Art der Wohnung (z.B. Mietwohnung, Wohnheim, Wohngemeinschaft) und Beschaffenheit der Wohnung (z.B. mit/ohne Möbel, Telefon, Kabel-/Internetanschluss) fallen unterschiedliche regelmäßige Kosten an. Dazu kommen noch Anfangskosten (z.B. Kaution), die mit einkalkuliert werden müssen.
Hinweis
Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind gebührenfrei.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz