Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule)
Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen) vermitteln in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen – während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf – die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördern und ergänzen die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung.
Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichen zurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw. Regionen. Die lernortübergreifende und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung Beteiligten ist einer der wesentlichen Faktoren für den Erfolg des dualen Systems. Eine moderne Berufsausbildung erfordert eine enge Verbindung von Theorie (Berufsschulunterricht) und betrieblicher Praxis.
Derzeit wird berufsschulischer Unterricht für über 200 Lehrberufe angeboten. Vielfältig sind die Lehrberufsarten: Es gibt Einzellehrberufe, Doppellehrberufe, Schwerpunktlehrberufe, Gruppenlehrberufe sowie Modullehrberufe, die sich über alle Sparten der Wirtschaft, d.h. Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Information und Consulting erstrecken.
Für Jugendliche mit besonderen Bedarfslagen besteht sowohl die Möglichkeit einer Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein, maximal um zwei Jahre) als auch einer Berufsausbildung, die Teilqualifikationen vermittelt. Mit dem Angebot der Teilqualifikation eröffnet sich die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbildung, mit der gezielt auf die individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und individuellen Bedürfnisse eingegangen werden kann. Ausbildungsorte sind Ausbildungsbetriebe oder besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen sowie Berufsschulen (Pflicht bzw. Recht zum Besuch der Berufsschule).
Schulstufe
Ab der 10. Schulstufe (15. Lebensjahr)
Voraussetzungen
Vorliegen eines Lehr- oder Ausbildungsvertrags
Dauer
Zwischen zwei und vier Jahren (abhängig vom Lehrberuf)
Inhalte
- Allgemeine Bildungsinhalte
- Theoretische und fachpraktische Inhalte des jeweiligen Lehrberufs
- "Soft skills" (soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit etc.)
Besonderheiten
Wenn ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag eingegangen wird, muss die Berufsschule besucht werden. Rund 80 Prozent der Ausbildungszeit findet im Ausbildungsbetrieb bzw. einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung und rund 20 Prozent an der Berufsschule statt.
Schulformen
- Ganzjährige Berufsschule
mindestens ein voller Schultag oder zwei halbe Schultage pro Woche - Lehrgangsmäßige Berufsschule
mindestens acht Wochen durchgehender Unterricht pro Jahr - Saisonmäßige Berufsschule
Unterricht nur in einer bestimmten Jahreszeit
Abschluss
Wurde das Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht, besteht die Lehrabschlussprüfung nur mehr aus dem Praxisteil. Der Lehrabschluss berechtigt zur Ausübung des erlernten Berufs.
Außerdem kann nach Beendigung der Lehrausbildung zusätzlich eine Berufsreifeprüfung abgelegt werden, um beispielsweise Zugang zu einem Universitätsstudium zu erlangen.
Mit der Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung kann schon während der Lehrzeit begonnen werden, wobei bereits drei Teilprüfungen während der Lehrzeit abgelegt werden dürfen und die letzte Teilprüfung ab dem 19. Geburtstag. Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen fallen für Lehrlinge keine Kosten an. Angebote dazu gibt es in allen Bundesländern.
Weiterführende Links
- Lehrberufe (→ BMAW)
- Informationen über berufsbildende Pflichtschulen (→ BMBWF)
- Informationen zur Berufsschule (→ AK)
- Das österreichische Bildungssystem (→ Plattform Bildungssystem)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung