Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Nostrifizierung

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktorats-, oder PhD-Studiums durch die jeweilige Hochschule.

Dafür vorzulegen sind:

  • Reisepass
  • Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienplan, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen
  • Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades
  • Angabe zur angestrebten beruflichen Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers

Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten (ausgenommen: englischsprachige Dokumente) sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion