Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Mindestanforderungen für die Haltung von Hausmäusen
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hausmäusen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Hausmäuse müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
- Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
- Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion