Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Ich werde als Laienrichter zu einer Hauptverhandlung berufen
- Allgemeines zur Berufung zu einer Hauptverhandlung als Laienrichter
- Wann darf ich wegen der Nähe zur Sache nicht als Laienrichter eingesetzt werden?
Aktuelle Informationen über Berufung zu einer Hauptverhandlung als Laienrichter etc.
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion