Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Gleichbehandlungsbeauftragte

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Die/der Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr/sein Team beraten und unterstützen Sie, wenn Sie sich am Arbeitsplatz oder im Umgang mit einer Landes- oder Gemeindebehörde benachteiligt fühlen.

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt