Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Wohnen
- Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen.
- Studentinnen/Studenten in Wien haben die Möglichkeit, eine günstige Studentenwohnung über "home4students" zu beantragen. Diese Studentenwohnungen können möbliert für jeweils ein Jahr gemietet werden. Bei positivem Studienerfolg wird der Wohnplatzvertrag verlängert.
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Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion