Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft

Allgemeine Informationen

Falls die Erbin/der Erbe die Verbücherung nicht binnen eines Jahres nach Einantwortung beantragt, hat die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär den gesetzlichen Auftrag, anstelle der Erbin/des Erben die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses zu beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz