Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Beamter
Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ
Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.
Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.
Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:
- Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
- Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
- Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
- Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
- Lehrerinnen/Lehrer
- Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
- Krankenpflegedienst
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion