Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich

Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, bei der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) in Österreich, Informationen über etwaige Einreisevoraussetzungen bzw. Aufenthaltsbedingungen einzuholen.

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten