Offizialdelikt
Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.
- Mord
 - Raub
 - Diebstahl
 - Körperverletzung
 
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
