Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Reisewarnung

Eine Reisewarnung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten für ein bestimmtes Land bzw. Gebiet ist ein klares Indiz für das Vorliegen einer Gefahr in einem Reisezielgebiet. Dabei wird angenommen, dass ein Durchschnittsreisender eine Reise in ein solches Land bzw. Gebiet nicht antreten würde.

Aufgrund einer genau definierten Entscheidungsmatrix gibt das BMEIA die folgenden Stufen vor:

Stufen Vorgegebener Text Gründe
1. Guter Sicherheitsstandard "Guter Sicherheitsstandard"  
2. Erhöhtes Sicherheitsrisiko "bei Reisen nach/in das Gebiet .... wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen" Straßenraub, Überfälle auch tagsüber, vermehrt gewalttätige Demonstrationen, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Risiko von Terroranschlägen, Epidemien
3. Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet "von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Gebiet wird abgeraten" gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen; Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Epidemien
4. Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land "von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land wird abgeraten" gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Epidemien
5. Partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet

1. "vor Reisen in dieses Gebiet wird gewarnt"

2. "Österreicherinnen/Österreicher, die sich derzeit in diesem Gebiet aufhalten, werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedstaates in Verbindung zu setzen"

3. "Den in diesem Gebiet lebenden Österreicherinnen/Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen"

(bürger-) kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg, Epidemien
6. Reisewarnung

1. "vor Reisenin dieses Land wird gewarnt"

2. "Österreicherinnen/Österreicher, die sich derzeit in diesem Land aufhalten werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedstaates in Verbindung zu setzen"

3. "Den in diesem Land lebenden Österreicherinnen/Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen"

(bürger-) kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg, Epidemien

 Quelle: BMEIA

Weitere Informationen zu den Themen "Reisepass und Einreisebestimmungen", die "wichtigsten Notrufnummern" sowie Informationen zur Geltung des "Führerscheins in der EU" bzw. zur Geltung des "Führerscheins außerhalb der EU" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 19. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion