Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Strafanzeige
Eine Strafanzeige ist eine Anzeige wegen gerichtlich strafbarer Handlungen.
Diese kann bei jeder Polizeidienststelle, aber auch bei den Staatsanwaltschaften erstattet werden.
Beispiel
Gerichtlich strafbare Handlungen sind beispielsweise:
- Diebstahl
- Einbruch
- Körperverletzung
- Raub
- Sexualdelikte
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion