Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Allgemeine Informationen
Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt. Damit nehmen ausschließlich die Gemeinden – und nicht mehr die Polizei – die Funktion der Fundbehörde wahr.
Achtung
Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlustanzeige" und "Diebstahlsanzeige" sowie dazu, was beim Fund von Gegenständen zu tun ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres