Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Registerauszug Geburt
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt
Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.
Er enthält wie die Geburtsurkunde:
- die Namen des Kindes,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
- die Personendaten der Eltern,
- das Datum der Ausstellung sowie
- die Amtssignatur.
Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion