Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Namensänderung: Sozialamt
Wenn Sie Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen, müssen Sie eine Namensänderung Ihrer persönlichen Sozialreferentin/Ihrem persönlichen Sozialreferenten beim Sozialamt melden.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion