Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Körperschaftsteuer
Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer der juristischen Personen dar. Die Körperschaftsteuer wird vom Einkommen berechnet, das nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen ermittelt wird, wobei alle Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet werden. Die Körperschaftsteuer beträgt 23 Prozent (bis zum Jahr 2022: 25 Prozent, im Jahr 2023: 24 Prozent) vom steuerpflichtigen Einkommen, unabhängig von dessen Höhe. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer nicht als progressiv gestaffelter Tarif ausgestaltet, sondern als linearer Tarif.
Ausführliche Informationen zur "Körperschaftsteuer" finden sich auf USP.gv.at.
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