Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Namensänderung nach der Scheidung
- Namensänderung: Arbeit
- Namensänderung: Behörden und Ämter
- Namensänderung: Dokumente
- Namensänderung: Versicherung
- Namensänderung: Geldinstitute
- Namensänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)
- Namensänderung: Kindergarten/Schule/Universität
- Namensänderung: Wehrdienst und Zivildienstserviceagentur
- Namensänderung: Verein
- Namensänderung: Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Aktuelle Informationen über Namensänderung nach der Scheidung Finanzamt, Sozialversicherung, Reisepass etc.
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion