Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche
In Österreich dürfen Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nur an Personen verkauft werden, die älter als 18 Jahre sind.
Zu den verwandten Erzeugnissen zählen beispielsweise Elektronische Zigaretten, Liquids und auch pflanzliche Raucherzeugnisse.
Zu beachten sind auch die Jugendschutzgesetze der Länder. Diese enthalten noch weitere Bestimmungen zum Umgang mit Tabak- und verwandten Erzeugnissen für Jugendliche, die verpflichtend einzuhalten sind.
Rechtsgrundlagen
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz