Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Campen in Wien
In Wien sind außerhalb von Campingplätzen an im Freien gelegenen öffentlichen Orten folgende Tätigkeiten verboten:
- Das Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken
- Das Aufstellen und das Benützen von Zelten
- Das Abstellen von Pkw, Omnibussen, Kombis, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wohnwagenanhängern zu Wohnzwecken sowie deren Benützung zum Wohnen (Schlafen)
Das genannte Verbot gilt nicht für Handlungen, die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (z.B. Straßenbau, genehmigte Veranstaltung).
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Für detaillierte Informationen zu den in Wien bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte den Magistrat der Stadt Wien.
Rechtsgrundlagen
Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung)
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