Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Ozonwarnung

Ab einem gemessenen Einstundenmittelwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird die Ozon-Informationsschwelle überschritten. Werte knapp darüber sind nur für besonders empfindliche Personen bzw. bei erhöhter körperlicher Tätigkeit gefährlich. Ein normaler Aufenthalt im Freien ist unbedenklich. Beachten Sie jedoch die weitere Entwicklung des Ozon-Wertes in Ihrem Aufenthaltsbereich.

Eine Ozonkonzentration über der Alarmschwelle (ab 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Einstundenmittelwert) kann zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atembeschwerden führen, insbesondere bei starken Anstrengungen im Freien während der Mittags- und Nachmittagsstunden. Besonders gefährdete Personen (z.B. Kinder, Personen mit Herz- oder Atemwegserkrankungen, Asthmakranke) sollten einen Aufenthalt im Freien, wenn möglich, vermeiden.

Weiterführende Links

Aktueller Ozonbericht (→ Umweltbundesamt)

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres