Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Europäische Staatsanwaltschaft

Mit 1. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ihre Arbeit in 22 teilnehmenden EU-Ländern aufgenommen. Diese unabhängige Institution hat ihren Sitz in Luxemburg und geht gegen Großkriminalität zulasten des EU-Haushalts vor. Geleitet wird sie von einer Europäischen Generalstaatsanwältin/einem Europäischen Generalstaatsanwalt, deren/dessen einmalige Amtszeit sieben Jahre beträgt.

Hinweis

Teilnehmende Länder sind neben Österreich Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Slowenien, Tschechien und Zypern.

Aufgabe der EUStA ist es, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Anders als nationale Behörden kann die EUStA ohne langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit grenzüberschreitend und schnell handeln. Die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen/Täter betreibt die EUStA jedoch vor den nationalen Gerichten. Dabei kommen in der Regel die  Bestimmungen der jeweiligen nationalen Rechtsordnung zur Anwendung.

Wenn die EUStA Ermittlungen in einer Sache aufnimmt, haben die nationalen Behörden eigene Untersuchungen desselben Falles zu unterlassen. Zudem informieren sie die EUStA über alle einschlägigen Tatbestände.

Bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen arbeitet die EUStA mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammen, das weiterhin administrative Untersuchungen in allen EU-Staaten vornehmen und z.B. Verdachtsfälle melden kann.

Weiterführende Links

Europäische Staatsanwaltschaft (→ EK)Englischer Text

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (→ EK)

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 2017/1939

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion