Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Namensänderung: Geldinstitute
Sie sollten Ihren neuen Namen Banken, Kreditinstituten, Sparkassen und Bausparkassen bekannt geben. Die meisten Geldinstitute verlangen eine Kopie der Heiratsurkunde.
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion