Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich
Inwiefern muss die Öffentlichkeit in Gesetzesvorhaben oder andere Pläne, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, eingebunden werden?
- Ziele und Motive der Aarhus-Konvention
- Inhalt und Umsetzung der Aarhus-Konvention in der EU und in Österreich
- Allgemeines zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren
- Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
- Umweltbezogene Pläne, Programme und Politiken
- Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltauswirkungen
- Allgemeines zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
- Antrag auf Überprüfung vor einer unabhängigen Instanz oder vor Gericht
- Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung und Streitschlichtung
- Weiterführende Informationen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion