Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Unfall

Hatte ich einen Arbeitsunfall oder einen Freizeitunfall? Was zahlt die Krankenkasse?

Formulare zu diesem Thema

Unter einem Unfall versteht man ein plötzliches bzw. zeitlich eng begrenztes Ereignis, eine Einwirkung von außen, eine außergewöhnliche Belastung, die zu einer körperlichen oder seelischen Schädigung geführt haben.

Eine sinnvolle Einteilung ergibt sich nach dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt, aus der Art des Ereignisses – wie z.B. Sturz, Zusammenstoß, Verbrennung – und aus der Art des Verschuldens wie Eigenverschulden, Fremdverschulden oder höhere Gewalt. Für Versicherungszwecke wird der Begriff detaillierter definiert.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion