Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Leistungen der Pensionsversicherung

Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind im Falle eines Haushaltsunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Pensionsversicherungsträger zuständig:

Maßnahmen bei Unfall im Rahmen der Pensionsversicherung

Folgende Leistungen können – im Falle eines Haushaltsunfalls – aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Pensionsversicherung erbracht werden:

Weiterführende Links

Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung (→ PV)

Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz