Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Leistungen der Pensionsversicherung
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind im Falle eines Haushaltsunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Pensionsversicherungsträger zuständig:
- Pensionsversicherung (→ PV)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (→ BVAEB)
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)
Maßnahmen bei Unfall im Rahmen der Pensionsversicherung
Folgende Leistungen können – im Falle eines Haushaltsunfalls – aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Pensionsversicherung erbracht werden:
- Maßnahmen der Rehabilitation
- Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit
- Witwenpension/Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/Partner
- Waisenpension
- Pflegegeld
Weiterführende Links
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung (→ PV)
Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz