Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz
Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen werden als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. April 2024
- Inkrafttreten: 1. Jänner 2024
Hauptgesichtspunkte
Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei werden insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt. Angeknüpft wird dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung ist erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters wird für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen. Schließlich wird zeitlich befristet ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 36/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen