Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.

Namensänderung: Arbeitgeber

Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

Tipp

Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

Weiterführende Links

Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion