Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Namensänderung: Universität und Fachhochschule

Studierende sind verpflichtet, Ihre Namensänderung der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.

Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen. 

Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe an der Universität bedeutet, dass Ihr neuer Name gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird, bzw. geben Sie diesen gegebenenfalls auch dort bekannt.

Achtung

Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Namensänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.

Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion