Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Zitationsrecht

Der Nationalrat und dessen Ausschüsse bzw. Unterausschüsse sowie der Bundesrat und dessen Ausschüsse können die Anwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung bei den parlamentarischen Verhandlungen verlangen. Dafür braucht es einen Mehrheitsbeschluss.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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