Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Zitationsrecht
Der Nationalrat und dessen Ausschüsse bzw. Unterausschüsse sowie der Bundesrat und dessen Ausschüsse können die Anwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung bei den parlamentarischen Verhandlungen verlangen. Dafür braucht es einen Mehrheitsbeschluss.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
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