Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Inlineskates/Rollschuhe

Wo und ab welchem Alter darf ich mit Inlineskates/Rollschuhen unterwegs sein?

Allgemeines

Inlineskates (Rollerblades®) sind eine Art Rollschuhe, wobei die Rollen – im Unterschied zu den Rollschuhen – in einer Reihe angeordnet sind. Inlineskates werden als Fortbewegungsmittel und auch im Sport- und Freizeitbereich verwendet.

Benützung

Inlineskaten/Rollschuhfahren ist sowohl auf Gehsteigen oder Gehwegen und Schutzwegen, in Fußgängerzonen, auf Wohn- und Spielstraßen als auch auf Radfahranlagen, jedoch nicht auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes erlaubt.

Alter

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Wohnstraßen mit Inlineskates/Rollschuhen alleine unterwegs sein. Auf allen anderen Straßen mit öffentlichem Verkehr darf ein Kind unter 12 Jahren mit Inlineskates/Rollschuhen nur fahren, wenn es von einer Person beaufsichtigt wird, die zumindest 16 Jahre alt ist oder wenn es einen Radfahrausweis besitzt.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Wer mit Inlineskates/Rollschuhen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone oder auf einer Wohnstraße fährt, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Wird eine Radfahranlage im Ortsgebiet befahren, ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten und sind die für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

Rechtsgrundlagen

§ 88a Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie