Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Die Präsidentin des Europäischen Parlaments

Das Präsidium des Europäischen Parlaments wird von den Abgeordneten mit absoluter Mehrheit aus ihrer Mitte gewählt. Es besteht aus der Parlamentspräsidentin/dem Parlamentspräsidenten, vierzehn Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und fünf Quästoren (vorwiegend mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut). Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für eine halbe Legislaturperiode, das sind zweieinhalb Jahre, gewählt. Danach kommt es zu einer neuerlichen Wahl, bei der in der Regel eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gewählt wird.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Parlamentspräsidentin/des Parlamentspräsidenten gehören:

  • in den Plenarsitzungen des Parlaments den Vorsitz führen.
  • das Parlament in allen Rechtsfragen vertreten.
  • vor jeder Tagung des Europäischen Rats eine Rede halten, in der der Standpunkt des Parlaments zu den auf der Tagesordnung stehenden Themen zum Ausdruck gebracht wird.
  • das Parlament in seinen internationalen Beziehungen vertreten und in diesem Rahmen offizielle Reisen unternehmen.
  • durch ihre/seine Unterschrift den Haushaltsplan der EU feststellen, nachdem das Parlament in zweiter Lesung darüber abgestimmt hat.

Die derzeitige Parlamentspräsidentin ist seit 18. Jänner 2022 Roberta Metsola (EVP). Sie folgte David-Maria Sassoli (S&D) nach, der das Amt von 2019 bis 2022 inne hatte.

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Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion