Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Campen in Oberösterreich
Im Bundesland Oberösterreich ist das Campieren außerhalb von Campingplätzen nicht allgemein verboten. Vor allem im Grünland außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist jedoch das Auf- und Abstellen von Wohnwägen u. dgl. in der Regel gegenüber der Naturschutzbehörde anzeigepflichtig.
Darüber hinaus können die Gemeinden durch Verordnung bestimmen, dass ein Campieren außerhalb von Campingplätzen:
- nur an bestimmten Orten oder zu bestimmten Anlässen zulässig ist oder
- an bestimmten Orten unzulässig ist oder
- im gesamten Gemeindegebiet unzulässig ist.
Als Campieren gilt der über ein kurzes Verweilen hinausgehende Aufenthalt
- in oder neben einem Zelt oder
- in oder neben einem abgestellten Fahrzeug (insbesondere Wohnanhänger, Wohnmobil oder Mobilheim) oder
- unter bestimmten Voraussetzungen in oder neben einem anderen Bauwerk (z.B. Modulhaus, Minihaus).
Für detaillierte Informationen zu den in Oberösterreich bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
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