Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Fonds für das Erbe der Welt

Um die Vertragsstaaten finanziell unterstützen zu können, steht dem Komitee des Welterbes der "Fonds für das Erbe der Welt" zur Verfügung. Dieser wird durch Spenden und Pflichtbeiträge der Vertragsstaaten finanziert. Diese Beiträge sind von den Staaten alle zwei Jahre zu zahlen.

Der Fonds wird genutzt, um Maßnahmen für den Erhalt von Stätten des Weltkulturerbes bereitstellen zu können und diese zu sichern, wenn Vertragsstaaten Unterstützung benötigen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion