Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Anzeige
Eine Anzeige ist die Meldung eines Sachverhaltes bei der zuständigen Behörde.
Beispiel
Eine Behörde kann aber auch ohne Vorliegen einer Anzeige von Amts wegen tätig werden.
Beispiel
- Strafanzeige
- Anzeige wegen einer Verwaltungsübertretung
Letzte Aktualisierung: 18. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion