Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Eine Anzeige ist die Meldung eines Sachverhaltes bei der zuständigen Behörde.

Eine Behörde kann aber auch ohne Vorliegen einer Anzeige von Amts wegen tätig werden.

Beispiel

Letzte Aktualisierung: 18. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion