Wählerevidenzblatt für Landtags- und/oder Gemeinderatswahlen
Mit der Begründung ihres Zweitwohnsitzes in Hollenstein an der Ybbs haben Sie das Recht, in die Gemeindewählerevidenz bzw. wenn ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt, auch in die Landeswählerevidenz eingetragen zu werden.
Das bedeutet, dass Sie bei den Gemeinderatswahlen in der Zweitwohnsitzgemeinde bzw. bei den Landtagswahlen in NÖ mitbestimmen zu dürfen.
Die Eintragung erfolgt aufgrund der Novelle des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes vom 22. Juni 2017 nicht mehr automatisch sondern nur, wenn Sie an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes mitwirken und ein Wählerevidenzblatt ausfüllen. (Früher wurde das Wahlrecht automatisch mit der Anmeldung eines Nebenwohnstzes in der jeweiligen Gemeinde eingetragen)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sie melden einen Zweitwohnsitz an und wollen bei den Gemeinderatswahlen in Hollenstein an der Ybbs mitbestimmen?
Ihr Hauptwohnsitz liegt nicht in Niederösterreich? Dann können Sie auch bei der Landtagswahl in NÖ wählen.
Dafür senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Wählerevidenzblatt binnen 6 Wochen (Post, Fax oder E-Mail) oder geben Sie es persönlich bei uns im Gemeindeamt ab, ansonsten könnte dies in weiterer Konsequenz zum Verlust Ihres Wahlrechts für Landtags- und/oder Gemeinderatswahlen führen. Sie können das Wählerevidenzblatt auch direkt bei uns im Gemeindeamt ausfüllen.
Wählerevidenzblatt_PDF_.pdf
Montag, 21. Dezember 2020